{"id":11609,"date":"2019-07-09T18:20:11","date_gmt":"2019-07-09T18:20:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cookingchef-freun.de\/?p=11609"},"modified":"2019-07-09T18:20:11","modified_gmt":"2019-07-09T18:20:11","slug":"garantie-und-gewaehrleistung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cookingchef-freun.de\/?p=11609","title":{"rendered":"Garantie und Gew\u00e4hrleistung"},"content":{"rendered":"<p>Cooking Chef defekt? Eine Ausarbeitung \u00fcber Garantie und Gew\u00e4hrleistung von Michele Di Figgiano<\/p>\n<p>Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen, das der Garantiegeber an jedwede beliebige Bedingung kn\u00fcpfen kann. Das hei\u00dft, sowohl die Dauer der Garantiezeit als auch das, worauf und zu welchen Bedingungen zum Beispiel der Hersteller Garantie gibt, kann er selbst bestimmen. Zur Garantie sagt das BGB lediglich, dass gegebene Garantieversprechen einzuhalten und einklagbar sind. Das hei\u00dft, der Hersteller kann seine Garantiebedingungen zum Beispiel nicht nach dem Kauf r\u00fcckwirkend \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Davon unterscheidet sich die gesetzliche Sachm\u00e4ngelhaftung, umgangssprachlich Gew\u00e4hrleistung, grundlegend. Die Sachm\u00e4ngelhaftung ist bis ins Detail gesetzlich geregelt, sie ist ein gesetzlicher Anspruch, dem nicht abbedungen werden kann. Die Regelungen finden sich im BGB bei den Bestimmungen zum Kaufvertrag ab \u00a7 433. Das bedeutet zwei Dinge:<\/p>\n<p>1. Vorraussetzung f\u00fcr die Sachm\u00e4ngelhaftung ist immer ein Kaufvertrag und<\/p>\n<p>2. Anspruchsgegner ist immer der Verk\u00e4ufer. IMMER!<\/p>\n<p>Es gibt da so einen gro\u00dfen, roten H\u00e4ndler, dessen Verk\u00e4ufer gerne sagen &#8222;das m\u00fcssen wir einschicken, wir haben da Vertr\u00e4ge mit Hersteller xyz&#8220; &#8230; v\u00f6llig uninteressant. Hier spricht das BGB eine klare Sprache. Der H\u00e4ndler kann seine Haftung nicht auf andere abw\u00e4lzen, er haftet. Wenn er im Hintergrund, im sogenannten &#8222;Innenverh\u00e4ltnis&#8220; spezielle Vertr\u00e4ge mit den Herstellern hat, ist das sch\u00f6n f\u00fcr ihn, betrifft Euch als K\u00e4ufer aber absolut nicht. Er hat Euch die mangelbehaftete Sache verschafft, er muss f\u00fcr Abhilfe sorgen. Er, nicht der Hersteller. Und in welcher Form das zu geschehen hat, schreibt das BGB vor.<\/p>\n<p>Was man zur Sachm\u00e4ngelhaftung unbedingt wissen muss: sie stellt auf den Kaufzeitpunkt ab, das hei\u00dft, der H\u00e4ndler muss daf\u00fcr garantieren, dass die verkaufte Sache zu dem Zeitpunkt, an dem er sie an Euch \u00fcbereignet, frei von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ist. Nun sieht man aber nicht jeden Mangel sofort, und andere treten erst sp\u00e4ter offen zutage, z. Bsp. Materialfehler. Deswegen haftet der Verk\u00e4ufer noch bis zwei Jahre nach Kaufzeitpunkt f\u00fcr M\u00e4ngel, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren. Das ist die ber\u00fchmte 2 j\u00e4hrige Gew\u00e4hrleistungspflicht.<\/p>\n<p>Es stellt sich die Frage, wer im Mangelfall was beweisen muss. Auch das hat der Gesetzgeber genau geregelt. Und zwar mit einer sog. gesetzlichen Vermutung. Die gesetzliche Vermutung sagt aus, dass grunds\u00e4tzlich erst mal jeder Mangel, der in den ersten sechs Monaten ab Kaufdatum auftritt, auch schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Auf Deutsch hei\u00dft das, bei jedem Mangel in den ersten sechs Monaten greift die Sachm\u00e4ngelhaftung, es sei denn, dem Verk\u00e4ufer gelingt der Gegenbeweis. Das hei\u00dft, er muss beweisen, dass Ihr das Teil mutwillig oder durch falsche Benutzung kaputt gemacht habt. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, liegt ein Sachmangel vor, d\u00fcr den er mit allen Konsequenzen haften muss. Dieser Beweis ist sehr schwer, was erkl\u00e4rt, warum H\u00e4ndler immer wieder versuchen, solche F\u00e4lle auf die Herstellergarantie abzuw\u00e4lzen.<\/p>\n<p>Nach 6 Monaten dreht sich das aber um. Dann geht man davon aus, dass Ihr den Schaden verursacht habt. Gelingt Euch aber der Gegenbeweis, greift wieder die Sachm\u00e4ngelhaftung. Ihr m\u00fcsst also beweisen, dass dieser Mangel versteckt schon von Anfang an vorhanden war. Das ist, genau wie in den ersten 6 Monaten f\u00fcr den Verk\u00e4ufer, ein eher schwer zu f\u00fchrender Beweis, der in der Regel sehr aufwendig und nur mit Gutachtern zu bewerkstelligen ist.<\/p>\n<p>H\u00e4ndler versuchen gerne, die Sachm\u00e4ngelhaftung auf die Herstellergarantie abzuw\u00e4lzen. Sobald Ihr Euch damit einverstanden erkl\u00e4rt, dass sas Ger\u00e4t an den Hersteller eingeschickt wird, l\u00e4uft alles auf Garantie und nicht auf Gew\u00e4hrleistung, und der H\u00e4ndler ist fein raus. Warum? Weil ihr eine Menge an Anspr\u00fcchen und Rechten habt, die dem H\u00e4ndler alle nicht schmecken.<\/p>\n<p>Um es mal ganz klar zu sagen: bei der Sachm\u00e4ngelhaftung seid Ihr Herr des Verfahrens, denn alle wesentlichen Entscheidungen liegen bei Euch, nicht beim H\u00e4ndler, der darf nur in ganz besonderen F\u00e4llen bestimmte Leistungen verweigern.<\/p>\n<p>Die erste Entscheidung, die ihr treffen k\u00f6nnt, gibt \u00a7 437 BGB vor. Dementsprechend habt Ihr die Wahl zwischen Nacherf\u00fcllung, R\u00fccktritt, Kaufpreisminderung, bis hin zu Schadensersatzanspr\u00fcchen. Ich m\u00f6chte hier auf die Nacherf\u00fcllung eingehen, der f\u00fcr Verbraucher wichtigste Fall, da die anderen Punkte an gesonderte Bedingungen gekn\u00fcpft sind. Im Fall des R\u00fccktritts kommen wir sp\u00e4ter nochmal darauf zur\u00fcck. Die Regel ist die sogenannte Nacherf\u00fcllung.<\/p>\n<p>Die Nacherf\u00fcllung ist in \u00a7 439 BGB geregelt, und das Entscheidende, steht gleich im ersten Satz, und das ist der, \u00fcber den H\u00e4ndler am liebsten <span class=\"_5mfr\"><span class=\"_6qdm\">\ud83e\udd2e<\/span><\/span> w\u00fcrden:<\/p>\n<p>&#8222;1) Der K\u00e4ufer kann als Nacherf\u00fcllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.&#8220;<\/p>\n<p>Was hei\u00dft das genau? Ich hab hier vorher einen Fall gelesen, bei dem an einer 4 Monate alten Maschine ein Teil abgefallen ist. In diesem Fall kann der Kunde die Maschine untern Arm klemmen, zum H\u00e4ndler gehen, sagen &#8222;kaputt&#8220;, einen Sachmangel geltend machen und Nacherf\u00fcllung verlangen. Und das bedeutet, er kann direkt eine neue Maschine verlangen. Punkt. Sacken lassen <span class=\"_5mfr\"><span class=\"_6qdm\">\ud83d\ude02<\/span><\/span><span class=\"_5mfr\"><span class=\"_6qdm\">\ud83d\ude02<\/span><\/span><span class=\"_5mfr\"><span class=\"_6qdm\">\ud83d\ude02<\/span><\/span><\/p>\n<p>Es h\u00e4lt sich immer hartn\u00e4ckig das Ger\u00fccht, dass ein H\u00e4ndler zwei oder drei mal reparieren darf. 439 BGB spricht hier eine klare Sprache, die Wahl ob die Maschine gegen eine neue getauscht wird, oder ob man reparieren l\u00e4sst, diese Entscheidung trifft erst mal der Kunde, nicht der Verk\u00e4ufer. Ich wei\u00df, Verk\u00e4ufer stellen das gerne anders dar. Nur in wenigen Ausnahmef\u00e4llen, wenn ein neues Ger\u00e4t f\u00fcr den H\u00e4ndler unzumutbar w\u00e4re, darf er dieses Verweigern. Um das plastisch zu machen: wenn an einer K\u00fcchenmaschine f\u00fcr knapp 1000 Euro nur der Stecker defekt ist und das Kabel problemlos getauscht werden kann, kann der Verk\u00e4ufer auf die Reparatur bestehen und eine neue Maschine aus Gr\u00fcnden der Unzumutbarkeit weil unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, verweigern. Die Grenzen dieser Unzumutbarkeit sind aber sehr eng gefasst und unsere Rechtssprechung ist diesbez\u00fcglich sehr verbraucherfreundlich. Als Faustregel kann man sagen: sobald die Fehlerursache nicht sofort ersichtlich ist, und das Ger\u00e4t aufgeschraubt und gepr\u00fcft werden muss, liegt keine Unzumutbarkeit vor, wenn der Kunde ein neues Ger\u00e4t verlangt. Eine Rolle spielt auch, in wie weit eine Reparatur \u00fcberhaupt verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig w\u00e4re. Bei g\u00fcnstigen Elektronikartikeln repariert auch der Hersteller im Garantiefsll nichts mehr, sondern schickt ein neues Ger\u00e4t, weil es unterm Strich billiger ist. Wenn bei einem neuen Auto der Zigarettenanz\u00fcnder defekt ist, wird es jedenfalls schwer, ein neues Auto zu verlangen <span class=\"_5mfr\"><span class=\"_6qdm\">\ud83d\ude02<\/span><\/span><br \/>\nEs kann auch der Fall sein, dass der Verk\u00e4ufer gar kein neues Ger\u00e4t mehr liefern kann, zum Beispiel, weil es ein Auslaufmodell und sein letztes war, und er auch vom Hersteller keins mehr geliefert bekommt. Dann bleibt nur die Reparatur als Nachbesserung. Ist dies nicht m\u00f6glich, d\u00fcrft Ihr vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Woher aber kommt das Ger\u00fccht, der H\u00e4ndler d\u00fcrfe zweimal reparieren? Da ist was dran, aber es hei\u00dft nicht reparieren, sondern nacherbessern. Der H\u00e4ndler darf also zweimal nachbessern, bzw.nacherf\u00fcllen. Erst, wenn ich dem H\u00e4ndler zweimal Gelegenheit zum nacherf\u00fcllen gegeben habe, darf ich vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten. Eine Nacherf\u00fcllung ist aber nicht zwangsl\u00e4ufig eine Reparatur. Wie gesagt, von einigen Sonderf\u00e4llen abgesehen, obliegt mir als Kunden die Wahl der Nacherf\u00fcllung -&gt; besagter, vorher schon erw\u00e4hnter \u00a7 439 BGB. Ich kann ihn zum Beispiel beim ersten mal reparieren lassen, schl\u00e4gt das fehl, kann ich ein neues Ger\u00e4t verlangen, ist das auch defekt, darf ich vom Kaufvertrag zur\u00fcck treten und mein Geld zur\u00fcck verlangen.<\/p>\n<p>Das ist jetzt alles ziemlich gestrafft und l\u00e4sst auch vielle Spezialf\u00e4lle ausser Acht, und trotzdem war es vermutlich ziemlich viel auf einmal.<\/p>\n<p>Wichtig ist, den Unterschied zwischen Gew\u00e4hrleistung und Garantie zu kennen, und zu wissen, dass man bei der Gew\u00e4hrleistung als Verbraucher die besseren Rechte hat, die alle gesetzlich fixiert sind, und aus denen der H\u00e4ndler nicht raus kommt. Deswegen bei M\u00e4ngeln in den ersten 6 Monaten immer auf die Gew\u00e4hrleistung bestehen, sich nicht vom H\u00e4ndler abwimmeln lassen. Kleine H\u00e4ndler sind da wesentlich kundenfreundlicher als die gro\u00dfe rote Kette, bei der viele Verk\u00e4ufer selbst nicht den Unterschied zwischen Gew\u00e4hrleistung und Garantie kennen.<\/p>\n<p>Bei M\u00e4ngeln nach 6 Monaten ist es aber in aller Regel praktikabler, von vorneherein auf die Herstellergarantie auszuweichen. Dabei kann man zwar kein neues Ger\u00e4t mehr verlangen, aber es trifft einen auch nicht die recht komplexe Beweislast der Sachm\u00e4ngelhaftung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Cooking Chef defekt? Eine Ausarbeitung \u00fcber Garantie und Gew\u00e4hrleistung von Michele Di Figgiano Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen, das der Garantiegeber an jedwede beliebige Bedingung kn\u00fcpfen kann. Das hei\u00dft, sowohl die Dauer der Garantiezeit als auch das, worauf und zu welchen Bedingungen zum Beispiel der Hersteller Garantie gibt, kann er selbst bestimmen. 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